Klauseln
Einschränkungen in QS-Vereinbarungen: Verlagern häufig Haftungsrisiken auf den Zulieferer und sichern den Hersteller des Folge- oder Endproduktes ab beziehen sich auf Spezifikationen, Kontrollrechte und Genehmigungsvorbehalte, Zusicherungen und Garantien, Geheimhaltungspflicht und Verlagerung/Abbedingung der Wareneingangsprüfung usw.
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