Leasing

Mietgeschäft über Ausrüstungsgegenstände, Werkzeuge und Immobilien für den Gebrauch (Nutzungsrecht), wobei der Vermieter Eigentümer bleibt, der Mieter aber das Recht hat, den gemieteten Gegenstand nachträglich zu kaufen, und zwar unter partieller Anrechnung der bereits geleisteten Mietgebühren.

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