Abschreibungen

Als Abschreibung wird der Wertverlust von Unternehmensvermögen (Anlagevermögen und Umlaufvermögen) bezeichnet. Dabei kann der Wertverlust durch allgemeine Gründe wie Alterung und Verschleiß bedingt oder durch spezielle Gründe wie einen Unfallschaden oder Preisverfall veranlasst sein. Die Abschreibung wird meist aus betriebswirtschaftlicher Sicht ermittelt und – unter Beachtung handelsrechtlicher Besonderheiten – als Kostenaufwand in der Gewinnermittlung berücksichtigt. Das Gegenteil der Abschreibung ist die Zuschreibung, die als Wertaufholung in Frage kommt, wenn in Vorjahren zu hohe Abschreibungen vorgenommen wurden.

Typische Abschreibungsverfahren sind lineare und degressive Abschreibungen. Bei linearen Abschreibungen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes verteilt. Dadurch ergeben sich in jedem Jahr gleich AfA-Beträge (AfA = Absetzung für Abnutzung = Abschreibung). Bei der degressiven Abschreibung werden die fallen die Jahresbeträge für die AfA. Die degressive AfA bringt im ersten Jahr wegen der weitaus höheren Abschreibungsbeträge einen enormen Liquiditätsschub, sie darf jedoch nicht für alle Wirtschaftsgüter angewendet werden. Darüber hinaus gibt es weitere Abschreibungsmethoden.

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