Vorsatz
- Wissentliche und gewollte Verwirklichung einer Straftat
- 1. Grades: Absicht: dem Täter kommt es gerade darauf an, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen
- 2. Grades: der Täter weiß oder setzt als sicher voraus, dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt
- Eventualvorsatz: der Täter hält es ernstlich für möglich, dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt und nimmt dies billigend in Kauf
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