Verkehrssicherungspflicht
- allgemeine Rechtspflicht, im Verkehr Rücksicht auf die Gefährdung anderer zu nehmen
- jeder, der Gefahrenquellen schafft, muss die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter treffen
- Verantwortung des Produzenten
- Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist ein Unterlassen
>>Weiterbildung Qualitätsbeauftragte/r TÜV<< >>Weiterbildung Qualitätsmanager/in TÜV<< >>Weiterbildung Qualitätsauditor/in TÜV<<