Prüfung auf Anspruch nach § 823 BGB
Haftungsbegründenden Tatbestand, haftungsausfüllenden Tatbestand und Art und Umfang des Schadensersatzes ermitteln.
>>Weiterbildung Qualitätsbeauftragte/r TÜV<< >>Weiterbildung Qualitätsmanager/in TÜV<< >>Weiterbildung Qualitätsauditor/in TÜV<<