Pflicht (zur Produktbeobachtung)
- Für den Warenhersteller bezüglich seiner eigenen Produkte.
- Ohne konkreten Anlass, auch Fremdprodukten gegenüber, wenn diese entweder notwendiges Zubehör darstellen oder wenn es Zubehör ist, dessen Verwendung der Hersteller ermöglicht.
>>Weiterbildung Qualitätsbeauftragte/r TÜV<< >>Weiterbildung Qualitätsmanager/in TÜV<< >>Weiterbildung Qualitätsauditor/in TÜV<<