Organisationsverantwortung (organization responsibility)
- Pflicht der Unternehmensleitung, Missstände in der Aufbau- und Ablauforganisation des gesamten Unternehmens zu vermeiden.
- Teilt sich Gemeinschaftsverantwortung, Ressortverantwortung und Gesamtverantwortung, sind nicht delegierbar.
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