Öffentliches Recht (public right)
Regelt Rechtsbeziehungen zwischen Hoheitsträgern und den ihnen unterworfenen Rechtssubjekten (Bürger).
Gliedert sich in Strafrecht und sonstiges öffentliches Recht (Verwaltungsrecht), das in Verfassungs- und Verwaltungsrecht untergliedert wird.
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