Garantenstellung
Handlungspflicht, eine Rechtspflicht kann auf drei Grundpositionen beruhen:
- besonderen Schutzpflichten für bestimmte Rechtsgüter,
- Verantwortlichkeit für bestimmte Gefahrenquellen und
- vorangegangenem gefährdendem Tun (so genannte Ingerenz).
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