Beweislastumkehr
Beweislast, die durch Vertrag oder richterliche Rechtsprechung von der gesetzlichen Regelung abweicht. Hersteller muss beweisen, dass alles getan wurde, damit ein Haftungsfall nicht eintreten konnte; kann eine Haftung nach § 823 BGB nur umgehen, wenn er Exkulpation nachweisen kann (Organisationsverschulden).
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