Sperrfrist

Anlässlich von Pressekonferenzen und wichtigen Auftritten von VIPs werden die dazu geplanten Reden und Verlautbarungen den Medien zur Beschleunigung der Berichterstattung vorher zugänglich gemacht. Dabei wird eine Sperrfrist vorgegeben, bis zu der diese Vorabinformationen nicht publiziert werden dürfen. Bei Reden wird darüber hinaus der Zusatz „Es gilt das gesprochene Wort“ angefügt, um auf mögliche Abweichungen der Schriftfassung hinzuweisen.