Öffentliches Recht (public right)

Regelt Rechtsbeziehungen zwischen Hoheitsträgern und den ihnen unterworfenen Rechtssubjekten (Bürger).

Gliedert sich in Strafrecht und sonstiges öffentliches Recht (Verwaltungsrecht), das in Verfassungs- und Verwaltungsrecht untergliedert wird.

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