Nutzen stiften

Produkt muss nach dem Vertrag und zum gewöhnlichen Gebrauch eine zufrieden stellende Qualität haben.

Rechtlich haftet jeder, der ein Produkt in den Verkehr bringt, für dessen zufriedenstellende Qualität.

>>Weiterbildung Qualitätsbeauftragte/r TÜV<< >>Weiterbildung Qualitätsmanager/in TÜV<< >>Weiterbildung Qualitätsauditor/in TÜV<<