Eichen eines Messgerätes oder einer Maßverkörperung ist die von der zuständigen Eichbehörde nach den Eichvorschriften vorzunehmende amtliche Prüfung. Zum Schutz der Verbraucher und Bezieher messbarer Leistungen werden Messgeräte, die zur Erfassung oder Verrechnung im geschäftlichen Verkehr benutzt werden, insbesondere durch das Eichgesetz behandelt. Sie werden durch die PTB (Physikalisch-Technischen Bundesanstalt) oder örtlichen Eichämtern einer Bauartprüfung unterzogen und in planmäßig festgelegten Abständen überprüft.
Dabei wird festgestellt, ob das vorgelegte Messgerät den an seine Beschaffenheit und seine messtechnischen Eigenschaften zu stellenden Anforderungen genügt, insbesondere ob es die Eichfehlergrenzen einhält.
Durch Stempelung wird bekundet, dass das Messgerät zum Zeitpunkt der Prüfung den Anforderungen genügt hat. Es ist gesetzlich geregelt, welche Geräte der Eichpflicht unterliegen.
Auch: Qualitätsprüfung einer Messeinrichtung in Bezug auf die Forderungen der Eichvorschrift und bei Erfüllung dieser Forderungen deren diesbezügliche Kennzeichnung.
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