Ergebnisse der Beurteilung der zusammengestellten Auditnachweise gegen Auditkriterien.
Anmerkung 1 zum Begriff: Auditfeststellungen zeigen Konformität oder Nichtkonformität auf.
Anmerkung 2 zum Begriff: Auditfeststellungen können dazu führen, dass Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt oder bewährte Praktiken aufgezeichnet werden.
Anmerkung 3 zum Begriff: Wenn die Auditkriterien aus gesetzlichen Anforderungen oder behördlichen Anforderungen ausgewählt werden, wird die Auditfeststellung im Englischen als „compliance“ (Übereinstimmung) oder „non-compliance“ (Nichtübereinstimmung) bezeichnet. [Quelle: ISO 19011:2011, 3.4] (ISO 9000:2015).
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