Eine wirksame Corporate Governance (Überwachung der Gesellschaft) hat sicherzustellen, dass das Management im Interesse der Anteilseigener handelt. Hier geht es einerseits um die Außenbeziehungen von Aktionären und Aufsichtsrat gegenüber Vorstand/Unternehmensführung. Andererseits auch um die Innenbeziehungen im Verhältnis Vorstand/Management gegenüber mittlerer und unterer Führungsebene.