AGB ist die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen.
AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages der anderen Partei stellt. Damit die AGBs nicht dazu führen, dass eine Vertragspartei unter Ausnutzung ihrer wirtschaftlichen Übermacht die Geschäftsbedingungen einseitig zu ihren Gunsten bestimmt, unterlagen AGB bis zum 31.12.2001 dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG). Seit 1. Januar 2002 wurden die Regelungen mit nur kleineren Änderungen in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen (§§ 305–310 BGB).