Stromstärke

Als Stromstärke (Formelzeichen I) wird die in der Zeiteinheit durch einen beliebigen Querschnitt der Leitung fließende Elektrizitätsmenge oder anders ausgedrückt, das Verhältnis der in einer bestimmten Zeit durch einen Leiterquerschnitt fließenden Elektrizitätsmenge zur Dauer des Stroms:

Stromstärke I = bewegte Elektrizitätsmenge Q / Stromdauer t

Nach internationaler Vereinbarung vom Jahre 1954 wird die Einheit der Stromstärke mit Hilfe der elektrodynamischen Wirkung des Stroms definiert: Ein zeitlich unveränderlicher Strom hat die Stärke 1 A (Ampere), wenn derselbe Strom durch zwei geradlinige, unendlich lange, im Abstand von 1 m parallele Leiter mit der Permeabilität 1 von vernachlässigbarem Querschnitt fließt und die durch den Strom hervorgerufene elektrodynamische Kraft je 1 m Länge der Doppelleitung 2 ⋅ 10-7 N = 2 ⋅ 10-7 kgms-2 beträgt.

Gebräuchliche Stromstärken sind z. B.:

Strom in Gebrauchsglühlampen 0,2 …. 0,5 A

Strom in Kochplatten 2 …. 5 A

Strom in Starkstromleitungen mehrere 100 A

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