Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) (German standard)
  • Am 1. Januar 1990 als Umsetzung der EG-Richtlinie vom 25. Juli 1985 in Kraft getreten mit dem Ziel: einheitliche Rechtslage bezüglich der Produkthaftung zu schaffen.
  • Gesetz, in dem die Haftung des Herstellers für Folgeschäden aus der Nutzung eines Angebotsproduktes festgelegt ist.
  • Regelung der verschuldensunabhängigen Produkthaftung.
  • Alle bisherigen Anspruchs- und Haftungsgrundlagen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bestehen weiter.

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