Produkt (product)

Ergebnis einer Organisation, das ohne jegliche Transaktion zwischen Organisation und Kunden erzeugt werden kann (ISO 9000:2015).

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Erzeugung eines Produkts wird erreicht, ohne dass notwendigerweise zwischen Anbieter und Kunden eine Transaktion stattfindet, sie kann jedoch dieses Dienstleistungselement bei der Lieferung an den Kunden einschließen.

Anmerkung 2 zum Begriff: Das vorherrschende Element eines Produkts ist, dass es üblicherweise materiell ist.

Anmerkung 3 zum Begriff: Hardware ist materiell, wobei ihre Menge ein zählbares Merkmal darstellt (z. B. Reifen). Verfahrenstechnische Produkte sind materiell, wobei ihre Menge ein kontinuierliches Merkmal (z. B. Treibstoff und Erfrischungsgetränke) darstellt. Hardware und verfahrenstechnische Produkte werden häufig als Waren bezeichnet. Software besteht aus Informationen, ungeachtet des Liefermediums (z. B. Computerprogramm, Anwendungen für Mobiltelefone, Bedienungsanleitung, Wörterbuchinhalte, Urheberrecht musikalischer Kompositionen, Fahrerlaubnis).

Produktaudit (product audit)

Das Produktaudit dient zur Beurteilung fertiger Produkte auf Übereinstimmung mit den vorgegebenen Spezifikationen. Dabei werden die Übereinstimmung der Produktqualität mit den vorgegebenen Kundenanforderungen, technischen Spezifikationen, den Prüf- und Fertigungsunterlagen sowie die Wirksamkeit, die Zweckmäßigkeit und die Konsistenz der Unterlagen beurteilt. Das Produktaudit geht also über eine Prüfung der Produktqualität erheblich hinaus und bezieht betroffene Systemelemente mit ein.

Produktbeobachtung

  • Erfüllung der Sorgfaltspflicht.
  • Kontrolle des Produkts auch nach dem Verkauf, um Gefahren bei der Nutzung rechtzeitig zu erkennen.
Produktbeobachtungspflicht

Das Produkt wird auch nach dem Zeitpunkt des In-Verkehr-Bringens im Hinblick auf seine Sicherheit beobachtet.

Produkthaftung (product liability)

Produkthaftung ist allgemein die Verpflichtung zum Ersatz eines durch ein fehlerhaftes Produkt entstandenen Schadens an sonstigen Rechtsgütern Dritter. Sie ist in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1.1.1990 im Produkthaftungsgesetz geregelt.

Produkthaftungsansprüche

Ansprüche des Kunden an den Hersteller auf Grund von Folgeschäden aus der Nutzung eines Angebotsprodukts.

Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) (product liability law)

Am 1. Januar 1990 als Umsetzung der EG-Richtlinie vom 25. Juli 1985 in Kraft getreten mit dem Ziel: Einheitliche Rechtslage bezüglich der Produkthaftung zu schaffen.

Produkthaftungsgesetz vom 15. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2198), zuletzt geändert durch Artikel 9 Abs. 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2002 (BGBl. I S. 2674).

Gesetz, in dem die Haftung des Herstellers für Folgeschäden aus der Nutzung eines Angebotsproduktes festgelegt ist.

Regelung der verschuldensunabhängigen Produkthaftung. Alle bisherigen Anspruchs- und Haftungsgrundlagen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bestehen weiter.

Hersteller steht für Gefahren infolge fehlender Sicherheit der Ware ein.

Produktrealisierung (product and/or service realization)

Geordneter und gelenkter Prozess. Planungs-, Lenkungs-, Konstruktions- und Entwicklungstätigkeiten bis hin und einschließlich der Produktfreigabe.

Anmerkung 1: Für Lieferanten mit Verantwortung für Produktentwicklung schließt der Produktrealisierungs­prozess auch die Designlenkung mit ein.

Anmerkung 2: Zum Produkt­realisierungsprozess gehören auch Rohmaterial, bearbeitetes Material, Software und Dienstleistungen sowie Konstruktionsleistungen.

Produktstatus

Aussage darüber, ob ein Produkt die betreffenden Anforderungen zur Qualität erfüllt oder nicht. Der Produktstatus kann auch den Zustand des Artikels angeben.

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