Positive Forderungsverletzung (pFV)

auch: positive Vertragsverletzung

  • gesetzlich nicht geregelt, aber gewohnheitsrechtlich anerkannt
  • kann zwischen den Vertragsparteien Schäden ersetzen, die als Mangelfolgeschaden an anderen Rechtsgütern als der Kaufsache entstanden sind
  • eine verschuldensabhängige Haftung, bei der der Schuldner grundsätzlich für eigenes Verschulden und das seines Erfüllungsgehilfen (= Angestellten etc.) haftet.

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