Ordnungsgemäße Delegation

Sie umfasst die Einweisungs- und Instruktionspflichten einer Führungskraft. Sie sind erfüllt, wenn der Mitarbeiter in der Lage ist, die übernommenen Aufgaben zu erkennen, sie zu erfüllen.

Dazu zählen folgende Pflichten des Vorgesetzten: Die ordnungsgemäße Auswahl und/oder Qualifikation, die ordnungsgemäße Einweisung (z.B. anhand von Arbeitsanweisungen), die ordnungsgemäße Beaufsichtigung und Kontrolle sowie das Eingreifen in Ausnahmesituationen (sofern erforderlich).

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