Urheberrecht

Kommunikatives Handeln ist gemäß Art. 5 GG grundsätzlich frei und unterliegt keiner Zensur. Die mediale Weiterverbreitung von Wort und Bild unterliegt gleichwohl bestimmten Regelungen, die vor allem durch das Presserecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht vorgegeben sind. Das Urheberrecht sichert ein unveräußerliches Persönlichkeitsrecht und zugleich auch ein Vermögensrecht, das er als Nutzungsrecht auf unterschiedliche Weise und an unterschiedliche Nutzer abtreten kann.