Weiterentwicklung der bisher gültigen Eigenkapitalvereinbarung für Kreditinstitute (Basel I) durch die internationale Bankenaufsicht (Baseler Ausschuss). Die vorher einheitlich für jeden Kredit festgelegte Eigenkapitalausstattung in Höhe von 8 % wird durch das II. Baseler Abkommen dem jeweiligen Kreditausfallrisiko des Kreditnehmers angepasst. Dazu wird eine Bonitätsgewichtung vorgenommen, das Verfahren dazu heißt Rating.