Hier ein Zitat aus Wikipedia: Geschäftsführung ist ein gesetzlich auf Personengesellschaften und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) begrenzter unbestimmter Rechtsbegriff, der jedoch umgangssprachlich auch auf die Führung aller übrigen Arten von Gesellschaften ausgedehnt wird.
Die Geschäftsführung ist einerseits als Organ einer Gesellschaft zu verstehen, andererseits wird mit dem Begriff auch die Funktion/Position bezeichnet.
Die Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich und ist nach innen mit der Leitung der Geschäfte betraut. Im Mittelpunkt des Begriffs „Geschäftsführung“ steht das entsprechende gesellschaftsrechtliche Organ,……“ Ende.
Die Norm versteht die „oberste Leitung“ als rechtliche Verantwortung für eine Organisation. Eine Geschäftsleitung besteht im Allgemeinen aus mehreren Personen, die in der Hierarchie unterhalb der Geschäftsführung ist, also nicht rechtlich verantwortlich.
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