== Beweislastumkehr == Beweislast, die durch Vertrag oder richterliche Rechtsprechung von der gesetzlichen Regelung abweicht. Hersteller muss beweisen, dass alles getan wurde, damit ein Haftungsfall nicht eintreten konnte; kann eine Haftung nach § 823 BGB nur umgehen, wenn er Exkulpation nachweisen kann (Organisationsverschulden). [[https://www.fernschule-weber.de/lehrgaenge/technisches-lehrinstitut/qualitaetsbeauftragter-tuev/| >>Weiterbildung Qualitätsbeauftragte/r TÜV<< ]] [[https://www.fernschule-weber.de/lehrgaenge/technisches-lehrinstitut/qualitaetsmanager-tuev/| >>Weiterbildung Qualitätsmanager/in TÜV<< ]] [[https://www.fernschule-weber.de/lehrgaenge/technisches-lehrinstitut/qualitaetsauditor-tuev/| >>Weiterbildung Qualitätsauditor/in TÜV<< ]]